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Die Content Flat Rate ist ein gefährliches Experiment


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In der Debatte über die Durchsetzung des Urheberrechtsschutzes im Internet wird immer wieder die Idee der so genannten „Content Flat Rate" propagiert: Die Schweizer Internetnutzer würden eine zusätzliche pauschale Abgabe entrichten und damit das Recht erhalten, auf alle Inhalte im Internet gratis zugreifen zu können: Musik, Filme, Literatur, Spiele etc. In der Tat veröffentlichen zahlreiche Kriminelle jeden Tag tausende von geraubten digitalen Dokumenten und verdienen damit Unsummen auf Kosten der Kreativen.

Die Bundesverfassung garantiert das Eigentum und damit auch das Urheberrecht an Inhalten und deren Verwertung gegenüber dem Markt. Wer mehr Erfolg beim Publikum hat, verdient mehr. Die Content Flat Rate würde anstelle dieser bewährten Anreize ein neues Bürokratiemonster nötig machen, um die Erträge aus der Zwangsabgabe nach künstlichen Kriterien auf die Berechtigten zu verteilen.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und darf es auch nicht werden: Kinderpornographie, Gewaltverherrlichung, Rassismus, Betrug usw. werden verfolgt. Es gibt keinen Grund, ausgerechnet die Plünderei von geistigem Eigentum vom Rechtsschutz auszunehmen – zumal diese Ausnahme auch von der Schweiz ratifizierte Staatsverträge verletzen würde.

Forderung Audiovision:
Das geltende Recht muss im Internet durchgesetzt werden. Die vorhandenen Umsetzungsprobleme können mit der Einführung der Graduate Response gelöst werden. Auf die Weiterverfolgung der unklaren Idee „Content Flat Rate" ist zu verzichten, denn:
  1. Sie schafft neue Ungerechtigkeiten bei den Konsumenten: Der Gelegenheitssurfer würde den Massen-Downloader über eine Pauschalabgabe massiv subventionieren.
  2. Sie stellt den Rechtsstaat kalt: Der Eigentumsraub im Internet würde legalisiert.
  3. Sie wertet die Kreativen ab und macht sie zu Bittsteller um die Erträge einer fragwürdigen Zwangsabgabe.
Fazit: Die Content Flat Rate ist ein gefährliches Experiment und ein untaugliches Instrument für den Rechtsschutz im Internet. Der Rechtsstaat darf nicht vor den Kriminellen kapitulieren!