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Nahezu vier Jahre Haft für ehemaligen Betreiber von illegalem Download-Portal „torrent.to“


3 Jahre, 10 Monate Haft wegen gewerbsmässiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke hat das Amtsgericht Aachen am 30. April 2013 gegen den gebürtigen Heinsberger Jens R. verhängt. Verurteilt wurde der heute 33-Jährige als ehemaliger Verantwortlicher des illegalen Download-Portals „torrent.to“, über das aktuelle Kinofilme, Games, E-Books und weitere begehrte Medieninhalte illegal heruntergeladen werden können. Nach Überzeugung des Gerichts betrieb R. diese Internetseite zwischen Dezember 2005 und April 2008 mit dem alleinigen Vorsatz, dort mit grösstmöglichem Profit Werbeplätze zu vermieten, die er über sein eigenes Werbenetzwerk vermakelte. Mit diesem illegalen Geschäftsmodell habe R. in Spitzenzeiten monatlich Einnahmen im hohen fünfstelligen Bereich erzielt, so der Vorsitzende Richter.

Dazu Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zu Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU), die das Verfahren durch einen Strafantrag 2006 angestossen hatte: „Hier wurde ein krimineller Betreiber verurteilt, der vorsätzlich die hohe Attraktivität von urheberrechtsverletzenden Medienangeboten im Internet ausnutzte, um illegale Profite zu erwirtschaften. Diese Form der geschäftsmässigen Internetkriminalität weist sehr viele Gemeinsamkeiten mit kino.to auf. Wir wissen zudem, dass sich der Angeklagte und die kino.to-Chefs kannten. Torrent.to kann somit als Blaupause für kino.to bezeichnet werden.“

Torrent.to mit kino.to vergleichbar
In der mündlichen Urteilsbegründung wies das Amtsgericht Aachen auf die herausragende Stellung von „torrent.to“ hin. Diese illegale BitTorrent-Portalseite habe, so das Gericht, in Spitzenzeiten eine „marktführende Rolle“ gespielt und sei in dieser Hinsicht mit dem 2011 geschlossenen illegalen Streaming-Portal „kino.to“ vergleichbar gewesen. Deshalb sei ein ebenso hohes Strafmass wie gegen den Chefprogrammierer von „kino.to“ im Fall des Jens R. angemessen: In beiden Fällen seien die begangenen Urheberrechtsverletzungen den Betreibern auch zuzurechnen. Auch Torrent.to habe die dort aufgeführten urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht, die über dieses illegale Portal abrufbar gewesen seien.

Hohe kriminelle Energie
Strafverschärfend wirkte sich nach Auffassung des Gerichts die hohe kriminelle Energie des Angeklagten aus. So habe er szenespezifische Verdunklungshandlungen vorgenommen, um seine Identität zu verschleiern – unter anderem mit der Registrierung des illegalen Download-Portals unter .to-Domain, dem Kürzel für Tonga. Seinen Mitarbeitern habe er extrem niedrige Löhne gezahlt. Sein einziges Motiv habe in einer maximalen Gewinnsteigerung binnen kürzester Zeit bestanden. Es sei dem Angeklagten einzig und allein darauf angekommen, möglichst hohe Einnahmen durch die Aufrufe der über „torrent.to“ ausgelieferten Layer Ads zu erzielen. Nur zu diesem Zweck habe er mit „torrent.to“ eine Internetseite betrieben, die möglichst viele Nutzer anlockt.

Strafmass über der Forderung der Staatsanwaltschaft
Mit dem Strafmass ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft von 3 Jahren, 6 Monaten hinaus. Die Verteidigung forderte Freispruch. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat sich im gesamten Verfahren nicht zu den Anschuldigungen geäussert und keinerlei Mithilfe an der Aufklärung geleistet. Nach Überzeugung des Gerichts besteht zudem der Verdacht, dass R. noch über Gelder auf Schweizer Konten und über eine Stiftung in Liechtenstein verfüge. Mit Hinweis auf den Fluchtanreiz durch das hohe Strafmass, den zeitweiligen Wohnort des R. im Ausland sowie ein noch laufendes Verfahren gegen ihn beim Amtsgericht Aachen wegen Bankrott und Untreue erliess das Gericht direkt im Anschluss an das Urteil noch einen Haftbefehl gegen R. wegen Fluchtgefahr. Dieser wurde noch im Gerichtssaal festgenommen und die Untersuchungshaft angeordnet.
Über Torrent.to
Torrent.to ist eine BitTorrent-Portalseite, die seit September 2003 online ist. 2005 verzeichnete die Seite erhebliche Besucherzuwächse. Anfang 2006, als die GVU den ersten Strafantrag in diesem Verfahren stellte, enthielt torrent.to elektronische Verweise zu mehr als 4.350 Spiel- und Kinofilmen in unterschiedlichen Dateiformaten, rund 2.600 Dateien mit Games sowie mehrere tausend Einträge zu Dateien mit Anwendersoftware, Musik, E-Books und Hörspielen sowie pornografischen Videos. Besuchern wurden und werden zahlreiche Werbebanner eingeblendet. Anfang 2006 waren neben solchen von namhaften Unternehmen auch zahlreiche Erotik-Dienste vertreten. Im Jahr 2008 wurde die Portalseite nach GVU-Erkenntnissen verkauft. Danach waren auf torrent.to verstärkt Werbemittel für einen bezahlpflichtigen Zugangsanbieter zum Usenet zu finden, der einem österreichischen Internetunternehmer zugeordnet werden kann. Im Jahr 2010 wurde torrent.to auf MMnews als „die weltweit beliebteste illegale Video Tauschbörse“ bezeichnet. Am 03. Mai 2013 belegte torrent.to im deutschen Alexa-Ranking – einem Internetdienst, der die Popularität von Webseiten misst – nur noch Platz 1.047 und wurde zu 44% von Anschlussinhabern aus Deutschland genutzt.