Single News

Europaweit einzigartiges Fachforum für zeitgemäßen Urheberrechtsschutz setzte Akzente

Zweitägige Veranstaltung thematisierte gesellschaftliche, technische, rechtliche und edukative Ansätze zum Schutz des geistigen Eigentums


Berlin, Wien, Zürich, 10. November 2010. „Der Cyberspace ist ein Ort der Wilderei“ – mit diesen Worten eröffnete Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU), das zweitägige DACH Branchenforum am 28. Oktober im Umspannwerk Kreuzberg in Berlin. Rund 140 Teilnehmer aus Kreativwirtschaft, Wissenschaft, Verbänden, Politik und Justiz sowie Rechtsanwälte, Technik- und Technologieanbieter zählte die Fachveranstaltung zum angewandten Urheberrechtsschutz, die in Europa Ihresgleichen sucht. Die Veranstalter GVU, der österreichische Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) und die schweizerische Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie (SAFE) boten ihren Gästen ein abwechslungsreiches Programm. Diskussionen in großer Runde, bilaterale Gespräche zwischen bestehenden und künftigen Geschäftspartnern sowie Fachpräsentationen internationaler Anbieter von technischen, edukativen und rechtlichen Ansätzen zur Unterstützung der legalen Verwertung von Filmen, TV-Serien und Games und zur Verringerung illegaler Angebote kennzeichneten das Branchenforum inhaltlich. Den passenden Rahmen bot das Umspannwerk Kreuzberg mit seinem industriellen Charakter und ebenso offener wie großzügiger Architektur. „Spannend“, „informativ“, „abwechslungsreich“, „wirklich gelungen“ lautet das Urteil zahlreicher Gäste und Aussteller aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Frankreich, USA und UK. Standortbestimmung am 28. Oktober Am ersten Veranstaltungstag umrissen Vorträge und Paneldiskussionen den Status Quo bei Akzeptanz und Schutz von Urheber- und Leistungsschutzrechten. Gesprochene Zitate aus Foreneinträgen mit filmischen Tutorials über Portalseiten, Usenet-Zugänge und Filesharing-Netzwerke gaben den Teilnehmer zunächst einen audiovisuellen Überblick über Online-Nutzungsgewohnheiten und Meinungen von Konsumenten. Anschließend präsentierte Frank Stummer vom Unternehmen ipoque Zahlen, Daten und Fakten der bislang noch unveröffentlichten „Internet-Studie 2010/2011“. Nach dieser steigt die Nutzung von P2P-Technologien weiter an, nimmt allerdings mittlerweile lediglich etwa 35 Prozent am gesamten Datenverkehr bei audiovisuellen Inhalten ein. Der relative Anteil von Streaming-Technologien hat sich gegenüber 2008/2009 von sieben auf 14 Prozentpunkte verdoppelt. Panel: „Free culture oder Kulturverlust: Welchen Einfluss hat das Internet auf Werte?“ Unter der Moderation von Christoph Keese (Axel Springer AG) diskutierte das folgende fünf-köpfige Podium über den Wert kreativer Leistung im digitalen Zeitalter. Fragen der Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der Kreativwirtschaft, die Notwendigkeit einer breitbandigen Aufklärung ab dem Grundschulalter, neue Ansätze für legale Verwertungsmodelle sowie Möglichkeiten und Grenzen von Online-Nutzungskontrollen stellten zentrale Inhalte dieser Runde dar. Oftmals kontrovers in den Positionen waren sich Meik Michalke (Musiker und Gründer des OpenMusicContest), Prof. Dr. Gisela Schmalz (Medienökonomin und Autorin des Buches „NO ECONOMY – Wie der Gratiswahn das Internet zerstört“), Irina Wanka (Schauspielerin und Mitglied im Verwaltungsrat der französischen Verwertungsgesellschaft für ausübende Künste ADAMI) und Thomas Siems von der Berliner Internetwerkstatt Netti 2.0 in einem Punkt einig: Eine „Kriminalisierung“ der Nutzer sei wenig hilfreich. Eine Meinung aus dem Publikum, Downloader seien in der Regel ja auch Hartz IV-Empfänger und wer Geld habe zahle auch, widerlegte Gisela Schmalz jedoch mit dem Verweis auf Studien, nach denen Entertainment-Inhalte quer durch alle Bevölkerungsschichten illegal heruntergeladen werden. Panel: „Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen: Aufgabe des Staates?“ Eine rein juristische Fachrunde bot das zweite Panel, das sich mit der rechtlichen Situation in Österreich und Deutschland befasste. GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy diskutierte mit seinen Gästen, Staatsanwalt Marc Pollert (Stuttgart), Dr. Holger Enßlin (Rechtsvorstand der Sky Deutschland AG) und dem Wiener Rechtsanwalt Dr. Andreas Manak darüber, in welchem Umfang Rechteinhaber heute auf Unterstützung durch die Strafverfolgungsbehörden bauen können und wo in diesem Bereich die Grenze zwischen staatlichem Verfolgungsauftrag und Bagatelldelikt verläuft. Dr. Enßlin stellte heraus, dass der technische Wandel für die betroffenen Medienunternehmen die Obliegenheit schaffe, die Justiz durch entsprechende Informationsangebote stets auf dem neuesten Stand zu halten. Dies sei notwendig, um die Strafverfolger in die Lage zu versetzen, Pirateriefälle aufzuklären und zu ahnden. Staatsanwalt Pollert begrüßte dabei die Zuarbeit, welche die betroffenen Wirtschaftszweige, ihre Verbände und Organisationen – etwa die GVU – in Fällen von Medienpiraterie für die Behörden leisteten. Dr. Manak beleuchtete die besondere rechtliche Situation für Rechteinhaber in Österreich. Dort betraut das Verfahrensrecht den privaten Kläger selbst mit der Aufgabe eines strafrechtlichen Anklägers. Eine spannende Kontroverse entspann sich um die Frage, ob eher die vom verletzten Rechteinhaber vor dem Zivilgericht erwirkte richterliche Entscheidung oder ein Strafurteil einen effektiveren Rechtsschutz vor Wiederholungstaten im Sinne der Präventionswirkung bietet. Einigkeit bestand darüber, dass der Massenverbreitung möglichst am Ausgangspunkt Einhalt zu gebieten sei, wenngleich auch die Strafjustiz gegenüber einer sich verbreitenden „legal? illegal? egal!“-Haltung in der Allgemeinheit gegenüber dem massenhaften Konsum von raubkopierten Werken nicht untätig bleiben dürfe. Panel: „Eigenverantwortung der Rechteinhaber: Kopierschutz, Abmahnung, Aufklärung“ Zu später Stunde führte Werner Müller (VAP) ab 17:15 Uhr mit launiger Moderation durch eine Runde, die mit Cornelia Tausch (Verbraucherzentrale Bundesverband), Olaf Wolters (Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware) und Johannes Waldorf (Waldorf Frommer Rechtsanwälte) die grundlegend unterschiedlichen Perspektiven auf Maßnahmen gegen die illegale Massenverbreitung auf Endverbraucherebene repräsentierte. Hinsichtlich Abmahnungen von Raubkopien-Nutzern bewertete Johannes Waldorf den seit 2008 bestehenden zivilrechtlichen Auskunftsanspruch als „erfolgsversprechend“, der zunehmend auch von Rechteinhabern aus der Filmbranche eingesetzt werde. Cornelia Tausch hielt dagegen, dass die Abmahnungen zwar zugenommen hätten, die Sympathie der Verbraucher für Rechteinhaber aber nicht. Olaf Wolters sprach sich für einen „gewissen Verfolgungsdruck“ bei Urheberrechtsverletzungen aus. Allerdings stünden der Gamesbranche, deren Produkte ja genuin digital seien, etwa mit der erforderlichen Online-Registrierung geeignete technische Verfahren abseits von den diskutierten zivilrechtlichen Maßnahmen zur Verfügung. Insbesondere bei der Frage, ob ein abgestuftes Verfahren ein geeignetes zusätzliches Instrument zur Eindämmung der illegalen Massenverbreitung in Internet darstelle, gewann die ohnehin schon lebhafte Diskussion zwischen Podiumsteilnehmern und unter Beteiligung der Zuhörer noch einmal an Fahrt. Während Waldorf ein entsprechendes „ideales Verfahren“ grundsätzlich als „wunderbares Modell“ bezeichnete, bei dem Fragen der Finanzierung, des Daten- und Verbraucherschutzes sowie der Effektivität bislang nicht geklärt seien, lehnte Cornelia Tausch aus Verbraucherschutzperspektive einen solchen Ansatz grundsätzlich ab. Dies löste diverse Nachfragen an Frau Tausch aus dem Publikum aus, insbesondere danach, ob ein Warnmodell nicht gerade der verbraucherfreundlichere Weg gegenüber sofortigen Sanktionen gegen Verbreiter illegaler Kopien im Netz sei. Diese und andere Frage führten noch im Nachhinein zu lang anhaltenden persönlichen Diskussionen mit der Verbrauchervertreterin. Ähnlich intensiv wurden auch die Inhalte der vorigen Diskussionsrunden beim anschließenden, gemeinsam von DACH und der Rovi Corporation ausgerichteten, Get together im Ausstellerbereich unter den Gästen erörtert. Der GVU-Vorstandsvorsitzende wählte diesen informellen Rahmen, um den beiden ausgeschiedenen GVU-Vorständen Michael Panknin und Klaus-Peter Schulte für ihre langjährige Tätigkeit für die Organisation zu danken. Lösungsansätze am 29. Oktober Am zweiten Veranstaltungstag stellten insgesamt 14 internationale Unternehmen und Initiativen ihre Best-Practice-Lösungen auf die am Vortag diskutierten Fragestellungen vor. Neben Technologien zum Inhalteschutz bildeten die Verfolgung von Internetpiraterie, eine neue Suchmaschine für legale Filmangebote und edukative Ansätze die Themen des Tages. Technologien zum Schutz kreativer Inhalte Nil Shah, CEO des US-amerikanischen Unternehmens Verance, informierte über den Cinavia Standard. Diese in den USA bereits etablierte und in Europa neue Lösung verhindert das Abspielen von Raubkopien. Dazu wird ein je nach Vermarktungsfenster spezifisches Audio-Wasserzeichen in den Inhalt eingebettet. Bei unerlaubter Nutzung wird das Abspielen des Inhalts unterbunden. Ebenfalls im Themenfeld "Content Protection" präsentierte die Rovi Corporation mit RipGuard und CopyBlock zwei Lösungen, die die gängigste Urheberrechtsverletzungen durch Endverbraucher verhindern können: illegales Kopieren auf Datenträger. Sony DADC präsentierte zum einen DRM- und Marketing-Lösungen für SD-/HD-Video, Software und PC- sowie MAC-Spiele, zum anderen „P2P Early Leak Detection, Monitoring und Countermeasures“. Hologram Industries führte in seine beiden Lösungen AdvestiSearch und AdvestiGate ein. Lösungen gegen die illegale Online-Massenverbreitung Die internationale CoPeerRight Agency, deren Expertise in den vergangenen Jahren sowohl in die Entwicklung des französischen „Loi d’Internet et Creation“ für einen abgestuften Sanktionsmechanismus gegen illegales Downloaden wie auch in den spanischen Anti-Piraterie-Gesetzentwurf „Sustainable Economy Law“ einfloss, informierte das Publikum über die Geschäftsmodelle von digitalen Hehlern, wie den Betreibern von kino.to, Goldesel oder auch Iload. Nach Vorstellung der verschiedenen Einnahmequellen unterbreitete die CoPeerRight Agency mehrere Vorschläge für ein effektives Vorgehen gegen solche professionellen Raubkopierer und ihre illegalen Angebote. Weitere Lösungen gegen die illegale Online-Massenverbreitung via Filehosting, Streaming und Filesharing stellten die Unternehmen DtecNet Software Aps, Logistep AG, OpSec Security, Civolution und mbargo vor. Ansätze zur Verhinderung und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen auf Nutzerebene kamen dabei ebenso zur Sprache wie Lösungen gegen die illegalen Online-Angebote selbst. Das Unternehmen ipqoue etwa klärte über die Funktionsweise von kino.to auf und skizzierte mögliche Gegenmaßnahmen auf nationaler und internationale Ebene. Legale Verwertungsmodelle und Kampagnenarbeit Beispiele für die am Vortag im Verlauf der Paneldiskussionen erhobenen Forderungen nach umfassender Aufklärungsarbeit und legalen Geschäftsmodellen im Internet gaben insgesamt drei Fachvorträge: Die Kampagne RESPE©T COPYRIGHTS der deutschen Filmwirtschaft und die schweizerische branchenübergreifende Initiative STOP PIRACY stellten ihre erfolgreichen Kampagnenansätze vor. Das österreichische Start-up-Unternehmen Flimmit präsentiere eine neue Suchmaschine für legale Filmangebote, die neben Anbietern legaler On- und Offline-Kopien des gesuchten Inhalts auch Informationen zu Rezensionen, Marketingartikeln und titelbezogenen Diskussionen in den sozialen Medien liefert.