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6. Strategiemeeting von GVU, VAP und SAFE

DACH-Organisationen fordern von der Politik gelebte Verantwortlichkeit zum Schutz im Internet


Berlin, Wien, Zürich 26. April 2011. Am 15. April hat im schweizerischen Interlaken das 6. Jahrestreffen der deutschen Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU), des österreichischen Vereins für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) sowie der schweizerischen Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie (SAFE) stattgefunden. Neben dem diesjährigen DACH-Branchenforum (22. – 23. November), einem neuen Leitfaden zum Inhalteschutz im Internet für Branchenangehörige und der Überarbeitung der an Kinobetreiber gerichteten Webseite stoppt-filmklau.org standen insbesondere jüngste rechtliche und politische Entwicklungen auf der Agenda der ganztägigen Sitzung. Anlässlich des heutigen Welttags des geistigen Eigentums benennen die DACH-Organisationen zentrale Missstände im aktuellen Urheberrechtsschutz. Zunehmende Professionalisierung bei Urheberrechtsstraftätern Die DACH-Organisationen beobachten seit Jahren ein zunehmend organisiertes und profitgetriebenes Vorgehen bei Anbietern von illegalen Kopien im Internet. Gemäß einer organisationsinternen Erhebung listeten Streaming-Portalseiten zum Ende 2010 die insgesamt vierfache Menge an Links zu illegalen Filmdateien gegenüber dem Vorjahr. Auf Filehoster-Portalseiten lag die Linkanzahl zu Filmraubkopien Ende 2010 im Ganzen um zwei Prozentpunkte höher als ein Jahr zuvor. Die Zahl der illegalen Portale selbst konnte im gleichen Zeitraum um 15 Seiten dezimiert werden. Auch eine aktuelle Analyse der erfolgreich abgeschlossenen GVU-Verfahren zeigt, dass Urheberrechtsverletzungen inzwischen in vielen Fällen eine lukrative Einnahmequelle darstellen und keineswegs als „Jugendsünden“ anzusehen sind: Seit 2001 ist der Anteil an Verfahrensabschlüssen durch Urteil oder Strafbefehl von 21 auf 25 Prozentpunkte in 2010 gestiegen. Der Anteil an Einstellungen wegen einer schwerer wiegenden anderen Straftat hat sich in Deutschland im gleichen Zeitraum verdoppelt (von 11 Prozent auf 21 Prozent). Einstellungen nach dem Jugendgerichtsgesetz sind von 14 Prozent in 2001 auf 4 Prozent in 2010 zurückgegangen. Illegale Schattenwirtschaft der digitalen Hehler schadet Jugend und Verbrauchern Gerade die illegale Schattenwirtschaft der digitalen Hehler schadet dem Jugend- und Verbraucherschutz erheblich, wie das Beispiel kino.to zeigt. Diese Seite ermöglicht illegalen Zugang zu derzeit mehr als 20.000 urheberrechtlich geschützten Kinofilmen, älteren Produktionen, Dokumentationen und TV-Serien. Der Serverdienst „Alexa“, der die Popularität von Webseiten bewertet, verzeichnet dort aktuell mehr deutsche Besucher als für die Seiten der Tagesschau, des Focus oder auch der Wetter.com AG. Mittels teils erotischer Werbeeinblendungen, Partnerprogrammen sowie Abofallen mit falschen Virus-Alarmmeldungen und ähnlich dubiosen Behauptungen verschaffen sich die kino.to-Betreiber erhebliche Einnahmen. Indizierte Inhalte wie „Hostel 2“ stehen nur einen Mausklick von Kinderfilmen wie „Horton hört ein Hu!“ entfernt. Ein Altersverifikationssystem existiert nicht. „Aggressives“ Abwarten der Politik begünstigt illegale Schattenwirtschaft der digitalen Hehler GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy resümiert: „Das parasitäre Geschäftsmodell solcher Portale beruht auf der Ausbeutung der kreativen Leistung der Entertainmentwirtschaft, verleitet Internetnutzer zu Urheberrechtsverletzungen, umgeht sämtliche Bestimmungen zu Jugend- und Verbraucherschutz und profitiert seit Jahren von der ‚aggressiv‘ abwartenden Haltung der Politik.“ Das aktuelle Positionspapier des CSU-Netzrates, nach welchem der Staat die Position eines überwiegend beobachtenden „Schiedsrichters“ einnehmen solle, sei ein weiteres Zeugnis dieser Haltung. SAFE-Geschäftsführer Jan Scharringhausen weist darauf hin, dass gerade das bewusste Ermöglichen von Urheberechtsverletzungen im Internet die legale Auswertung am empfindlichsten stört: „Wenn der Schiedsrichter bei schweren Fouls nicht die rote Karte zeigt, bleiben am Ende die Leistungsträger der Entertainment-Wirtschaft am Boden liegen.“ Der Rechtsstaat scheint vor der Anonymität und der Internationalität des Internet zu kapitulieren VAP-Generalsekretär Dr. Werner Müller ergänzt: „Das Internet spielt eine zu wichtige Rolle in der heutigen Kommunikation und dem täglichen Leistungsaustausch, um es einer freiwilligen Selbstregulierung aller Teilnehmer zu überlassen.“ Der rasante Zuwachs an Fällen von Betrug aller Art, die von Behörden und Konsumentenschutz-Organisationen gemeldet werden, weise auf die Notwendigkeit einer effektiven Regulierung hin, wie die Gesellschaft sie seit Menschengedenken kenne, führt der VAP-Generalsekretär weiter aus. Die Anonymität im Web kombiniert mit einer unzulänglichen Rechtsdurchsetzung im Internet lasse kaum zu, dass wirksam gegen Rechtsverletzungen vorgegangen werden könne. Es sei unverständlich und inakzeptabel, dass der Gesetzgeber nicht ausreichend handelt und für ein sicheres Internet sorgt, denn, so Müller: „Die Verantwortung für eine saubere Cyber-Umwelt tragen alle Beteiligten!“