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Welttag des geistigen Eigentums

Studie zur Digitalen Content Nutzung ortet breite Unterstützung für Wahrung der Rechte der Urheber


Anlässlich des Welttags des geistigen Eigentums, der heute begangen wird, ruft die Schweizerische Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie (SAFE) vor allem die Menschenrechtsdeklaration in Erinnerung, die das „Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen der Urheber“ unmissverständlich festhält. „Auch wenn die Wertigkeit dieses Grundrechts von manchen Randgruppen in Frage gestellt wird, gilt für die Mehrheit der Bevölkerung der gesellschaftliche Konsens, dass die Rechte des einen dort aufhören, wo die Rechte des anderen anfangen – auch im Internet,“ stellt SAFE Präsident Andreas Wigger fest.

Dies bestätigt auch die soeben veröffentlichte Studie zur Digitalen Content Nutzung in Deutschland (http://www.gvu.de/media/pdf/866.pdf). Das Recht auf Verwertung und Vergütung für Kulturschaffen, die aus geistiger Arbeit entsteht, wird weitgehend anerkannt. Für fast drei Viertel der Gesellschaft sind Rechtssicherheit und die Unterstützung der Kreativen die stärksten Argumente für eine legale Nutzung. Zwei Drittel der Bevölkerung finden es unfair, dass Nutzer illegaler Angebote nichts bezahlen und befürwortet Warnhinweise vom Internet-Provider im Fall von Zugriff auf illegale Angebote.

Roger Chevallaz, Vorstandsmitglied von SAFE, erklärt: „Manche Aussagen zum Urheberrecht versuchen eine künstliche Kluft zwischen Kreativen, ihre Vertragspartner in der Kreativwirtschaft und ihr Publikum darzustellen. Tatsächlich ist professioneller Content der Antrieb der digitalen Revolution. Nutzniesser der Nachfrage nach Kulturprodukten wie Suchmaschinen, Internetprovider, Werbenetzwerke, Social-Media-Seiten auf der legalen Seite oder Portale, Foren, Usenet-Dienste auf der illegalen Seite: allesamt enteignen Kreative und Contenthersteller, indem sie sie bei der Verwertung dieser Inhalte ausklammern.“

Am Welttag des geistigen Eigentums appelliert die SAFE an den gesunden Menschenverstand: geistiges Eigentum ist etwas wert und darf nur von demjenigen verschenkt werden, dem es gehört!