Single News

Gericht erkennt Betreiben von Raubkopien-Portalseiten als strafwürdig an

Hohe Strafe für Verantwortlichen von Sharereactor.com


Hamburg, 12. Februar 2008. Drei Monatsgehälter Strafe und eine Geldbuße von 2.000 Franken erhielt ein 28-Jähriger am vergangenen Montag für das Betreiben einer Portalseite zu einer so genannten Tauschbörse. Zwar stellt der gelernte Informatiker selbst keine Raubkopien ins Netz, das Frauenfelder Gericht erkannte jedoch in seiner Tätigkeit eine gewerbsmäßig begangene Beihilfe zur massenhaften illegalen Verbreitung von Filmen und Entertainmentsoftware. Als verantwortlicher Webmaster, Inhaber und Betreiber seiner stark frequentierten Portalseite habe der Mann vorsätzlich und zum Zweck des Gelderwerbs den illegalen Download sowie das illegale Bereithalten von urheberrechtlich geschützten Dateien auf den Rechnern der Nutzer gefördert oder ermöglicht, urteilte das Gericht. Ausgangspunkt des Verfahrens bildete eine Strafanzeige der Swiss Anti Piracy Federation (SAFE). In Vertretung der urheberrechtlichen Interessen von Unternehmen aus Film- und Entertainmentsoftware-Branche geht die Organisation gezielt gegen solche Personen vor, die eine massenhafte Verbreitung von Raubkopien erst ermöglichen sowie gegen gewerbsmäßig agierende Raubkopierer. Unter beide Kategorien fällt der jetzt verurteilte Thurgauer. Dessen Webseite mit jährlich rund sieben Millionen Zugriffen galt als größte P2P-Tauschbörse weltweit. Sie enthielt neben kommerzieller Werbung sowie Spendenaufrufen vor allem laufend aktualisierte Informationen zu dem verfügbaren Film- und Spieleangebot nebst Hash-Links zu den Rechnern, auf denen die Dateien lagen. Die dafür erteilte Strafe kommentiert Roger Chevallaz von der SAFE: „Dieses Urteil ist für uns sehr wichtig, weil dadurch gezeigt wird, dass solche Machenschaften strafbar sind."