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Bundesrat auf urheberrechtlichem Irrweg: Parlament wird inakzeptable Situation korrigieren müssen


Erste Reaktion von Audiovision Schweiz auf den Bericht des Bundesrates zur unerlaubten Werknutzung über das Internet in Erfüllung des Postulates 10.3263 Savary. Audiovision Schweiz wird zu einem späteren Zeitpunkt in ausführlicher Form Stellung beziehen. Audiovision Schweiz hat den Bericht des Bundesrates zum Postulat Savary einer ersten Analyse unterzogen: Der Bericht ist mangelhaft, widersprüchlich, teilweise sachwidrig, gefährlich, einseitig und defätistisch:
  • Mangelhaft: Der bundesrätliche Bericht streicht an mancher Stelle die Besonderheiten des Schweizer Marktes hervor, stützt sich aber gleichzeitig praktisch exklusiv auf eine holländische Studie. Deren Daten stammen grossmehrheitlich aus den Jahren 2006/2007 und müssen in einem so dynamischen Markt auch für die Niederlande als überholt gelten.
  • Widersprüchlich: Der Bericht anerkennt, dass über ein Drittel der über 15-Jährigen Dateien aus illegalen Quellen beziehen, verneint aber jeden Handlungsbedarf, selbst gegen das illegale Uploading und filesharing durch Internet-Kriminelle.
  • Teilweise sachwidrig: Der Bericht strotzt vor Ungenauigkeiten, Annahmen und Vermutungen. So erstaunt es zum Beispiel, dass der Bundesrat von steigenden Kinoeintritten ausgeht, trotz klar rückläufiger Zahlen des Bundesamtes für Statistik.
  • Gefährlich: Der Bundesrat erweckt mit seinem Bericht den Eindruck, dass er die internationalen WIPO-Verträge von 1996 nicht einhält und keine Massnahmen zur Rechtsdurchsetzung ergreifen will. Diese Haltung führt in die Isolation und gefährdet den Ruf der Schweiz als Rechtsstaat. Die Schweiz macht sich auf einem weiteren Gebiet angreifbar für ausländische Druckversuche.
  • Einseitig: Der Bundesrat verneint den Handlungsbedarf auch aus Sicht der Schweizerischen Kulturproduktion und -vermittlung. Er verkennt damit die Situation völlig: Die Werkeigentümer, insbesondere die Künstler, partizipieren in keiner Art und Weise an der dank Gratis-Downloads stark steigenden Nutzung der Werke. Stattdessen führt der Bundesrat Kompensationseffekte über Konzertticketpreise und Merchandising auf der Ebene Unterhaltungsindustrie ins Feld. Diese mögen für die Top-Liga internationaler Künstler auf Tournee relevant sein, Schweizer Künstler profitieren davon aber kaum.
  • Defätistisch: Der Bundesrat anerkennt, dass illegale Werknutzung im Internet in der Schweiz äusserst weit verbreitet ist. Er verneint aber sowohl den Handlungsbedarf zur Rechtsdurchsetzung als auch zur Rechtsanpassung. Diese Haltung kommt einer Kapitulation der Politik gleich.
  • Zu begrüssen ist einzig, dass der Bundesrat den untersuchten Bereich über die Nutzung von Musik hinaus auf diejenige von Filmen und Computerspielen (unverständlicherweise aber unter Ausklammerung des Buches und der journalistischen Werke) ausgedehnt hat.
Zusammengefasst beurteilt der Bundesrat das Urheberrecht offenbar als veraltetes Konzept. Audiovision Schweiz fordert das Parlament auf, in dieser inakzeptablen Situation Remedur zu schaffen.