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Österreich blockiert movie4k.to und kinox.to

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass kinox.to und movie4k.to von den Telekommunikationsanbietern A1 Telekom Austria AG, Tele2 Telecommunication GmbH, UPC Telekabel Wien GmbH und Hutchison Drei Austria GmbH blockiert werden müssen.


Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs hat folgende Rechtsprechung aus dem letzten Jahr bestätigt:  
  • Die Internet Service Providers (ISPS) konnten keinen Beweis erbringen, dass durch die Massnahme auch legaler Inhalt blockiert wird.
  • Die bereits etablierten Regeln für die Unterlassungsaufforderung, die von den Recht-einhabern an die Hosting Provider versendet werden muss, gelten auch für Access Provider.
  • Der Provider muss die Kosten allfälliger Sperrmaßnahmen in die geschäftliche Kalkula-tion einberechnen und ein Vermittler muss sowohl in finanzieller als auch technischer Hinsicht gerüstet sein, Zugangssperren durchzuführen.
Diese erfreuliche Nachricht aus Österreich ist ein grosser Erfolg für die Kläger und unsere Schwesterorganisation VAP sowie eine wichtige Botschaft an die Internet Service Providers.