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Sperrung von Piraterieseiten jetzt auch in Deutschland


In zwei Verfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Access-Provider auch in Deutschland für Urheberrechtsverletzungen Dritter zur Verantwortung gezogen und dazu verpflichtet werden können den Zugang zu Websites mit illegalen Inhalten zu sperren. Damit zählt Deutschland nach Dänemark und Norwegen zu der ständig wachsenden Liste von Ländern, welche mit dem Site-Blocking effektiv gegen die Websites mit illegalen Angeboten vorgehen.

Link zur Medienmitteilung des Bundesgerichtshofs:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py? Gericht=bgh&Art=pm& Datum