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Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet: Verabschiedung durch französischen Senat mit überwältigender Mehrheit

SAFE mahnt mehr staatliches Engagement gegen Internetpiraterie an


Zürich, 13. Mai 2009. Mit 189 zu lediglich 14 Gegenstimmen verabschiedete heute, am 13. Mai, der französische Senat das „Loi Internet et Creation“ und etablierte damit die gesetzliche Grundlage für einen abgestuften Sanktionsmechanismus gegen illegales Downloaden von urheberrechtlich geschützten Werken. Auch hierzulande bewerten Branchenteilnehmer aus Musik-, Film- und Games-Wirtschaft ein verbessertes Urheberrecht als wirksame Methode im Kampf gegen Piraterie. Dies geht aus einer aktuellen Online-Umfrage der Fachzeitschrift Videomarkt hervor. Die Schweizerische Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie (SAFE) mahnt an, dass auch in der Schweiz ein Kooperationsmodell mit Internet Service Providern (ISP) erarbeitet werden muss. Jürg Hofmann, Präsident der SAFE, appelliert an die politischen Entscheidungsträger: „Das Piraterieproblem im Internet ist sprunghaft angestiegen. Daher bedarf es eines klaren Signals von der Politik zur Stärkung des gesellschaftlichen Rechtsbewusstseins hinsichtlich des geistigen Eigentums. Ein Kooperationsmodell mit Internet Service Providern würde dies erheblich unterstützen.“ Die Erfolgsaussichten eines solchen Modells wüchsen mit einem entsprechenden staatlichen Engagement, setzt Hofmann hinzu. Das nun verabschiedete französische Gesetz sieht einen mehrstufigen Warn- und Sanktionsmechanismus bei illegalen Downloads vor. Eine noch einzuführende Behörde soll Urheberrechtsverletzern in den ersten beiden Fällen solcher Urheberrechtsverletzungen zunächst Warnhinweise per Mail und dann per Einschreiben senden. Fällt der Internetnutzer danach nochmals durch illegales Downloaden auf, wird ihm für mindestens zwei Monate der Internetzugang gesperrt. Die Provider werden mit in die Verantwortung genommen: Sie müssen dafür sorgen, dass der Nutzer keinen neuen Internetzugang in dieser Zeit erhält. Außerdem muss der Anschlussinhaber auch während der Sperrzeit weiter die Kosten für den Zugang bezahlen. Für Deutschland hat die Schwesterorganisation Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) gemeinsam mit anderen Verbänden bereits 2008 ein eigenes Modell vorgelegt. Dieses sieht zunächst eine Meldung der Rechteinhaber über begangene Urheberrechtsverletzungen im Internet vor. Somit sind die ISPs nicht dazu angehalten, eigenständig die Netze nach Raubkopien ihrer Kunden zu durchforsten. Illegal Downloadende sollen dann mehrmals schriftlich über die begangene Urheberrechtsverletzung sowie legale Alternativen informiert und im Wiederholungsfall mit Sanktionen belegt werden können. Bei der Sanktion von solchen Wiederholungstätern, deren Telefon und Fernsehen ebenfalls über den Internetanschluss laufen, sollen diese Dienste jedoch ausgeklammert werden. Auch über die konkrete Form einer effektiven technischen Sanktion gibt es einen Spielraum – diese können von Geschwindigkeitsdrosselung bis hin zu Sperrungen von einzelnen Angeboten reichen. Im Gegensatz zu dem französischen Modell müsse nach Vorstellungen der GVU keine neue Behörde geschaffen werden. Ein vergleichbares, auf hiesige Besonderheiten angepasstes Modell, kann sich der Präsident der SAFE auch für die Schweiz vorstellen. Dazu bietet Jürg Hofmann allen Beteiligten den Dialog an.