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SAFE-Statement zum zivilrechtlichen Verfahren gegen Newzbin

Sperrverfügung ist ultima ratio


Zürich, 22. Juni 2011. Newzbin gehört zu den Webangeboten, die massenhafte Verletzungen des Urheberrechts ermöglichen und mit Rechtsmitteln nicht erreicht werden können, da die Seite zu einem Provider im Ausland umgezogen ist, der mit rechtlichen Mitteln kurzfristig nicht erreichbar ist. In solchen Fällen ist eine gerichtliche Sperrverfügung sinnvoll und notwendig, um weitere Verstöße gegen das Urheberrecht zumindest einzuschränken. Nun wird eine Sperrverfügung dezidierte Urheberrechtsverletzer sicher nicht von diesem Tun abhalten, wohl aber einfache Anwender und insbesondere diejenigen, denen die Illegalität des Angebots gar nicht bewusst war. Insofern hat eine Sperrverfügung auch eine aufklärende Wirkung. Erstes Ziel der SAFE ist und bleibt allerdings auch weiterhin die Ermittlung der Betreiber solcher illegalen Angebote.