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6. DACH-Forum Urheberrechtsschutz nennt Lösungen

Austausch, Wissenstransfer und Vernetzung zentrale Anliegen der Veranstaltung


Vom 6. bis 7. Mai 2014 hat in der Berliner Kalkscheune das 6. DACH-Forum Urheberrechtsschutz „Kreativwirtschaft und Cybercrime: Schutz vor der digitalen Ausbeutung“ stattgefunden. Gemeinsam veranstaltet von der deutschen Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU), dem österreichischen Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP), der schweizerischen Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie (SAFE) und dem gemeinnützigen Zentrum für Urheberrechtsschutz ZEUS richtete sich das Forum an Beamte der Ermittlungsbehörden, Rechteinhaber der Kreativwirtschaft sowie Vertreter von Politik und Forschung aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (D-A-CH).

Der mit mehr als 200 Teilnehmern pro Tag sehr gut besuchte Fachkongress bestand aus zwei miteinander verzahnten Veranstaltungsteilen: 1. der DACH-Tagung für Staatsanwälte und Polizisten aus den drei deutschsprachigen Ländern und 2. dem DACH-Branchenforum für alle akkreditierten Gäste. Vernetzung, Austausch und Zusammenarbeit bildeten zentrale Anliegen der Veranstaltung, um nachhaltige Lösungen und Perspektiven für einen effektiven Urheberrechtsschutz zu entwickeln.

DACH-Tagung: Vorträge, Fallbeispiele, Workshops und Diskussionen
Austausch und Wissenstransfer
Fragen zum wirtschaftskriminellen Umfeld der so genannten Warez-Szene standen im Mittelpunkt der DACH-Tagung. Diese richtete sich ausschliesslich an Staatsanwälte und Polizisten aus der Wirtschafts- und/oder Internetkriminalitätsbekämpfung, die gegen Urheberrechtsverletzer ermitteln.

Der 6. Mai 2014 begann mit einem Einblick in der Vernetzung bayerischer Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung von Internetkriminalität durch Dr. Wolfgang Bär, Leiter des Referats zur Bekämpfung von Internetkriminalität und des Missbrauchs neuer Technologien der Strafrechtsabteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

Intensiv diskutierten die teilnehmenden Beamten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vor allem nach dem anschliessenden Fallbeispiel von Dietmar Bluhm, Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und stellvertretender Leiter der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES), über „die Kommerzialisierung der Warez-Szene – Werbewirtschaft im Zwielicht“. Werbewirtschaft und Warez bildeten auch Inhalte des folgenden Beitrags von Dr. Bernd Nauen, Geschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) über die strafrechtliche Relevanz eines Ansatzes zur Selbstregulierung der Werbewirtschaft für die Unterbindung von Werbung auf strukturell urheberrechtsverletzenden Internetangeboten. Der letzte Programmpunkt des Tages thematisierte Wege der Zusammenarbeit bei Internetermittlungen im gesamten deutschsprachigen Raum.

Am 7. Mai 2014 startete die DACH-Tagung mit einem Workshop unter der Leitung von Jens Scheidemann (Batch Media) dazu, wie Internetwerbung technisch konkret funktioniert. Danach präsentierte Staatsanwalt Thomas Köhler von der Staatsanwaltschaft Thüringen unter dem Titel „Follow-the-money“ Ermittlungsansätze bei verschiedenen Online-Bezahlsystemen. Unter der Leitung von Volker Rieck (File Defense Service) erarbeitete der anschliessende Workshop, welcher Erkenntnisgewinn und welche Analysemöglichkeiten aus Aktivitäten von Rechteinhabern den Ermittlungsansatz „Follow-the-money“ unterstützen können.

DACH-Branchenforum: Vorträge, Präsentationen und Panels
Spezialisierte Behörde für organisierte Urheberrechtsverletzungen im Internet
Dr. Hans Dieter Beck, geschäftsführender Gesellschafter des Verlags C. H. Beck führte in seinem Eröffnungsvortrag beim DACH-Branchenforum aus, mit dem Thema Online-Urheberrechtsverletzungen sei eine „neue Wissenschaft“ entstanden, weshalb Spezialwissen gebraucht werde, um gegen diese Rechtsbrüche vorzugehen. Als Verleger habe er „wenig Zeit, sich darum zu kümmern, dass man beklaut wird“. Deshalb seien sachkundige Organisationen wie die GVU sehr wichtig. Beck forderte als Jurist und Verleger die Unterstützung der Rechteinhaber durch Politik und Justiz ein, wies allerdings zugleich darauf hin, dass Überlastung und fehlende Ressourcen Hindernisse für Ermittlungsbehörden bei der Verfolgung von Betreibern illegaler Internetdienste sind. Die Strukturen sowohl des legalen wie des illegalen digitalen Marktes würfen zudem Fragen nach der örtlichen Zuständigkeit auf. Zur Behebung dieser Missstände befürwortete Dr. Beck die Bildung einer zentralen, spezialisierten Behörde, um den auch für Verlage zunehmend wichtigen Digitalmarkt zu schützen. Wenn nämlich, so Dr. Beck, „die Verlage systematisch beklaut werden, dann bekommen natürlich auch die Autoren nichts.“

Finanzströme für illegale Portale austrocknen
Bei den systematisch die Urheberrechte verletzenden Betreibern illegaler Angebote, erklärte GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy anschliessend, handele es sich um eine organisierte Szene, welche mit der unlizenzierten Verwertung Geld verdiene. Je mehr Menschen urheberrechtswidrige Internetseiten besuchten, desto mehr Geld lasse sich damit einnehmen. Online-Werbung auf urheberrechtsverletzenden Websites, so der GVU-Geschäftsführer, sei zum Einen eine Haupterlösquelle für illegale Anbieter und fördere damit die unerlaubte Verwertung. Zum Anderen täusche sie im Fall seriöser Werbungtreibender den Nutzer über die Illegalität der Webseite. Dies schädige auch den Verbraucher, nicht zuletzt durch eine weitere wichtige Einnahmequelle der kriminellen Betreiber: Internetbetrug – etwa in Form von Schadsoftware oder Kostenfallen. Daher müsse Werbung dort konsequent verschwinden.

Werbeverbot gegen Bagatellisierung illegaler Nutzung
Für funktionierende Ansätze zum Urheberrechtsschutz sind auch Kenntnisse über Einstellungen und Verhalten von Nutzern Voraussetzung. Diese thematisierte Dirk Martens vom House of Research in seinem Vortrag „Perzeption des Urheberrechtsschutzes in der Bevölkerung“ anhand von Studien. Danach steige die Nachfrage nach illegalen Medieninhalten immer noch an, obwohl es legale, attraktive und erfolgreiche Angebote wie Netflix und Pandora gäbe. Die Zunahme entsprechender Nutzerzahlen läge allein in den vergangenen 14 Monaten bei zehn Prozent. Diese Konsumenten zeigten ein ambivalentes Verhältnis zum Urheberrechtsschutz, das zwischen Rechtfertigungsmustern und Einsicht pendele. Dabei bagatellisiere Markenwerbung auf illegalen Seiten die Nutzung.

Takedown-Notices, zivilrechtliche Ansätze und Prävention von Missplatzierungen sowie Traffic-Betrug
Zur Eindämmung der Nutzungsmöglichkeiten präsentierten die Aussteller CoPeerRightAgency und File Defense Service mehrere Ansätze zur Vorgehen gegen urheberrechtsverletzende Streaming- und Download-Plattformen. Beide Dienstleister offerieren Rechteinhabern neben Aufforderungen zur Löschung unlizenzierter Inhalte an solche einschlägigen Online-Speicherdienste (TakeDown-Notices) auch weiterführende Analysen und Dokumentationen. Der File Defense Service nutzte diese bereits als Grundlage für erste erfolgreiche Schadenersatzklagen sowie Kontoarreste gegen Online-Speicherdienste. Die CoPeerRightAgency setzt ihre Erkenntnisse für Empfehlungen zu neuen Gesetzesvorlagen auf europäischer Ebene ein und stellt ihre Daten für Studien und Gerichtsverfahren unterschiedlichsten Institutionen zur Verfügung.

Die Dienstleister Batch Media und Project Sunblock zeigten Unternehmen und Institutionen Techniken zur Prävention von Missplatzierung eines Werbemittels in nicht-konformen, markengefährdenden und rechtsverletzenden Online-Umfeldern. Dies sei „absolut möglich und darüber hinaus bezahlbar“ betonte Jennifer Weltzien von der Batch Media.

Neben solchem Schutz vor Fehlplatzierungen stellen beide Dienstleister auch aussagekräftige Analysen zur Sichtbarkeit von Online-Anzeigen sowie Schutz vor Traffic-Betrug für werbungtreibende Unternehmen zur Verfügung.

Selbstregulierung der Werbewirtschaft
Traffic- bzw. Klickbetrug komme im Segment der urheberrechtsverletzenden Seiten vermehrt vor, erklärte ZAW-Geschäftsführer Dr. Bernd Nauen auf dem vom Komponisten Matthias Hornschuh moderierten Panel „Keine Werbung auf illegalen Seiten! – Wie kann es gehen?“. Damit würden Werbungtreibende selbst zu Geschädigten. Laut Sebastian Haupt, Werbe- und Konsumentenpsychologe, erleidet ein namhaftes Unternehmen zudem einen negativen Imagetransfer, wenn sein Werbemittel in dem negativen Umfeld eines illegalen Angebots erscheint. Solche ökonomischen Interessen gepaart mit ethischen Grundsätzen benannte Dr. Nauen als die Gründe, welche die hiesige Werbewirtschaft im Verbund mit Rechteinhabern zur Arbeit an einer branchenweiten Selbstverpflichtung veranlasst habe, nicht auf strukturell urheberrechtsverletzenden Seiten zu werben. Ein klarer Kriterienkatalog für derartige Webseiten ermögliche eine ständig aktualisierte Liste. In einem transparenten Prozess würden werbungtreibenden Unternehmen so greifbare Regeln an die Hand gegeben.

Die österreichische Initiative zur Selbstregulierung der Werbewirtschaft nutze beispielsweise Informationen des Google Transparenz-Berichts für Hinweise zu strukturell urheberrechtsverletzender Seiten, berichtete Dr. Werner Müller, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VAP. Die etwas weniger formalisierte Selbstregulierung zeige bereits jetzt in Österreich hervorragende Erfolge: Hätten noch vor einem halben Jahr sehr viele grosse Marken auf illegalen Angeboten geworben, seien mittlerweile fast keine mehr auf diesen vertreten, führte Müller weiter aus. Auch in Deutschland könne das Selbstregulierungssystem bald in Kraft treten, meinte Nauen. Aktuell unterläge es jedoch noch der Prüfung durch das Bundeskartellamt. Der ZAW-Geschäftsführer appellierte an die Politik, den Ansatz nach allen Kräften zu unterstützen, der „ganz praktisch einiges verändern kann“.

Sascha Tietz, Director Web Intelligence & Anti-Piracy bei Sky Deutschland, unterstützte derartige Ansätze. Diese könnten Werbung auf illegalen Seiten jedoch nicht vollständig entfernen. Es werde immer Werbungtreibende und Vermarkter geben, die ganz gezielt auf illegalen Seiten werben.
Die Selbstverpflichtungen der Werbewirtschaft hülfen, genau solche Vermarkter zu erreichen, die sowohl auf der legalen als auch der illegalen Seite der Internetwerbewirtschaft tätig seien. Es müssten aber bereits jetzt Strategien entwickelt werden, wie gegen illegale Angebote auch dann effektiv vorgegangen werden könne, wenn sie sich tiefer in den Untergrund zurückgezogen hätten.

Sperrverpflichtung von Access-Provider auch für Deutschland
„Nach Aufklärung über eine konkrete Urheberrechtsverletzung kann der Access-Provider nicht ‚drei Affen‘ spielen – also: ich sehe nichts, ich höre nichts, ich sage nichts und mache mit der Vermittlung weiter, so als ginge mich all das nichts an.“ Mit diesen Worten brachte Nikolaus Kraft von Manak & Partner Rechtsanwälte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 27. März dieses Jahres in dem Fall Constantin Filmverleih und Wega Film gegen UPC Telekabel Wien auf den Punkt. Vorausgegangen war eine Klage in Österreich gegen den Zugangsanbieter UPC auf Sperrung des Zugangs zum zwischenzeitlich abgeschalteten illegalen Streaming-Portal kino.to. Das EuGH-Urteil, fuhr der klägerische prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Nikolaus Kraft fort, stelle klar, dass die Mitgliedsstaaten die Vorgaben des EU-Rechts zum Schutz des Urheberrechts umsetzen müssen. Zugangssperren könnten auf Grundlage der Erweiterung der deutschen Rechtsprechung erfolgen, die sich an der Auslegung des EuGH orientiert. Deshalb sei gut vertretbar, dass auch deutsche Gerichte Sperranordnungen gegen Access-Provider aussprechen müssen, um damit den Anforderungen von Artikel 8, Absatz 3 der EU-„InfoSoc“-Richtlinie nachzukommen.

Pflichten für Schweizer Internet Service Provider
„Überraschend, allerdings wackelig“, nannte Christoph Trummer von den Musikschaffenden Schweiz den jetzt erreichten Konsens der schweizerischen Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12). Diese aus Kulturschaffenden sowie Vertretern von Produzenten, Nutzern, Konsumentenschutzorganisationen bestehende Runde ist von der Justizministerin bestellt worden, nachdem die Schweiz 2012 auf der Watch List des US-amerikanischen Special 301 Report landete. In dieser Liste sind solche Länder aufgeführt, bei denen ein Urheberrechtsschutz kaum möglich ist. Heute sei in der Schweiz die Ausgangslage für eine gesetzliche Verankerung der Verantwortlichkeit von Internetserviceprovidern deutlich besser als noch vor einem Jahr, führte Trummer aus.

Unter den Massnahmen zur besseren Durchsetzung von Urheberrechten enthält der Schlussbericht der Arbeitsgruppe die Forderungen zu Lösch- und Prüfpflichten von Host-Providern, wie sie in Deutschland bereits bestehen. Daneben wird eine Sperrverpflichtung für Access-Provider verlangt, entsprechend dem EuGH-Urteil vom März und darüber hinaus die Implementierung eines aufklärenden Hinweismodells für Uploader. Rechteinhaber sollen die Möglichkeit erhalten, für die Ermittlung von Urheberrechtsverstössen IP-Adressen bearbeiten zu dürfen und die Herausgabe der Anschlussinhaber-Daten nach Richterbeschluss von den Access-Providern zu verlangen, um notorische Urheberrechtsverletzer belangen zu können. Nach derzeitigem Stand soll der Download aus illegaler Quelle jedoch weiterhin erlaubt bleiben.

Positiv hob Trummer die engagierte Arbeit der Personen in der AGUR12 hervor. Es sei gelungen, einen Kompromiss zwischen gleichberechtigten Diskussionspartnern zu finden, „die bis anhin nicht auf ein gemeinsames Ziel verpflichtet waren.“ Vertreter der Internetwirtschaft gehörten allerdings nicht zu diesem Kreis.

Politischen Gestaltungswillen nicht auf Gerichte abwälzen
In der Diskussionsrunde zum Thema: „Zwischen Privilegierung und Verantwortung: Die Rolle von ISPs bei der Vermittlung von Inhalten“ vertrat Dr. Guido Brinkel von der 1&1 Internet AG eine gänzlich konträre Auffassung zu Nikolaus Kraft. Von der Moderatorin Maren Ruhfus (VG Media) zur Umsetzung des EuGH-Urteils zu Sperrverpflichtungen von Access-Providern befragt, kommentierte Brinkel, dieses „landet nicht in der Ruhmeshalle des EuGH“. Keine Seite habe etwas gewonnen. In der Linie mit der deutschen Rechtsprechung sei eine solche Verpflichtung „unzumutbar“. Prof. Dr. Gerald Spindler kritisierte an dem EuGH-Urteil zudem, dass es wenig Rechtsklarheit schaffe und es erst den zuständigen Vollstreckungsgerichten aufbürde, im Rahmen von Vollstreckungsverfahren wesentliche Festlegungen zu treffen, insbesondere zur Zumutbarkeit von Sperrmassnahmen.

Herbert Behrens von der LINKEN sah ebenfalls keinen Handlungsbedarf bei Access-Providern, anders als bei Hostprovidern, da diese ja auch Geschäftsmodelle aus der rechtswidrigen Nutzung generierten. Prof. Spindler benannte Neutralität als entscheidenden Punkt bei den Providern: „Wann wandelt sich der Punkt, an dem ein Unternehmen an einer spezifischen Rechtsverletzung Gewinn gemacht hat?“ fragte er und ergänzte, das bestehende case-by-case-law nütze weder den Rechteinhabern noch der IT-Wirtschaft.

Ansgar Heveling, Mitglied des deutschen Bundestages von der CDU pflichtete bei, es müssten einheitliche Standards geschaffen werden, statt nach Meinung unterschiedlicher Gerichte unterschiedliche Standards zu setzen. Er leitete das Potenzial eines gesetzgeberischen Gestaltungsauftrags aus dem EuGH-Urteil ab. Der politische Gestaltungswille könne nicht auf die Gerichte abgewälzt werden. Und der in der letzten Legislatur eingeschlagenen Weg der kategorischen Ablehnung von sanktionslosen Warnhinweisen, der aus seiner „persönlichen Sicht nicht ganz richtig“ sei, erfordere nun auf der anderen Seite, die Haftungsreglungen der Provider zu überarbeiten.

Notwendiges und ertragreiches Forum zum Austausch über Urheberrechtsschutz
Die Geschäftsführer der drei ausrichtenden Organisationen – Matthias Leonardy von der GVU, Werner Müller vom VAP und Jan Scharringhausen von der SAFE – zeigten sich abschliessend hochzufrieden mit der Veranstaltung.

Diese habe sich durch ihren Facettenreichtum und die Breite an versammelter Expertise der Referenten, Diskutanten, Aussteller und Teilnehmer erneut als ein notwendiges und ertragreiches Forum für den erforderlichen fachlichen Austausch über ein so komplexes Themenfeld wie den Urheberrechtsschutz im Internet erwiesen. Müller ergänzt: „Der Austausch über Ansätze zur Bekämpfung der Online-Schattenwirtschaft schafft Mehrwert für alle Stakeholder. Wir haben erfolgreich Bewusstsein für Werbeplatzierung im ethischen Online-Werbeumfeld geschaffen – gemeinsam mit den Werbekunden und der Werbewirtschaft. Damit sind wir dem Ziel, eine Finanzierung rechtswidriger Online-Angebote zu verhindern, einen wichtigen Schritt näher.“