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Legale Angebote im Internet weiterhin ungeschützt: Rechteinhaber gehen vor Bundesgericht

Gemäss Urteil vom Berner Handelsgericht können Access Provider weiterhin Zugang zu illegalen Seiten gewähren.


Im Internet wird viel Geld verdient mit Angeboten, die in der Schweiz illegal sind. Die Anbieter verschleiern ihre Identität und sitzen – wenn sie denn ausfindig gemacht werden können – meist in exotischen Jurisdiktionen im Ausland. Sie können auch mit sehr grossem Aufwand nicht gerichtlich belangt werden, um die Angebote zu entfernen.

Suchmaschinenbetreiber und Access Provider verdienen indirekt bei illegalen Angeboten mit, weil illegale Angebote Traffic generieren, mit dem wiederum Geld verdient werden kann.

Eine mittelständische schweizerische Filmrechteinhaberin hatte 2012-2014 für verschiedene Filme die exklusiven Auswertungsrechte für die Schweiz erworben und danach festgestellt, dass dieselben Filme in der Schweiz von ausländischen Plattformen illegal angeboten wurden. Trotz konkretem Hinweis von der Schweizer Verleiherin an die Swisscom, dass es sich bei der Portalseite cineblog01 um ein illegales Angebot handelt und die Seite von den italienischen Behörden deshalb gesperrt wurde, wollte Swisscom das illegale Angebot weiterhin transportieren.

Im September 2015 hatte deshalb die Schweizer Verleiherin, unterstützt von der Branchenorganisation SAFE (Swiss Anti Piracy Federation), vor dem Berner Handelsgericht von der Swisscom verlangt, die italienischsprachige Filmportalseite nicht länger zugänglich zu machen.

Nicht zuletzt wegen der in der Schweiz völlig unklaren Rechtslage und den bisher untauglichen Instrumenten zum Schutz der legalen Anbieter brauchte das Berner Handelsgericht als erste Instanz fast 3 Jahre, um den Fall zu beurteilen. Das am 15. Juni 2018 eröffnete Urteil fiel zugunsten von Swisscom aus. Demnach könnten Access Provider weiterhin Zugang zu illegalen Seiten gewähren.

Die Schweizer Verleiherin wird nun, unterstützt von SAFE, die Rechtsfrage vor Bundesgericht bringen mit dem Ziel, die fortbestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen.

Inhaber von Urheber- und anderen Immaterialgüterrechten sind von der Rechtsunsicherheit und dem fehlenden Rechtsschutz besonders schwer betroffen. Schweizerische Rechteinhaber investieren in den Ankauf und/oder die Entwicklung von Immaterialgüterrechten, stellen Arbeitsplätze zur Verfügung und tragen zur Wertschöpfung der Schweizer Wirtschaft bei. Die Innovativ- und Kreativwirtschaft ist auf einen effizient funktionierenden Rechtsschutz angewiesen.